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   BSG, 21.11.1957 - 8 RV 611/56   

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BSG, 21.11.1957 - 8 RV 611/56 (https://dejure.org/1957,9066)
BSG, Entscheidung vom 21.11.1957 - 8 RV 611/56 (https://dejure.org/1957,9066)
BSG, Entscheidung vom 21. November 1957 - 8 RV 611/56 (https://dejure.org/1957,9066)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Mit diesem Vorbringen kann - ungeachtet des Umstands, dass keine Verpflichtung des Gerichts besteht, auf die Möglichkeit eines Antrags nach § 109 SGG hinzuweisen (vgl BSG vom 21.11.1957 - 8 RV 611/56 - SozR Nr. 12 zu § 109 SGG) - eine Verfahrensrüge schon deshalb nicht in zulässiger Weise begründet werden, weil § 160 Abs. 2 Nr. 3 Teils 2 SGG die Berufung auf eine Verletzung des § 109 SGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ausschließt.
  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VS 10/13

    Wehrdienstbeschädigung, Verschlimmerung, Verkehrsunfall, Dienstort, Wohnort,

    Eine Pflicht des Gericht, auf diese fehlerhafte Antragstellung gemäß § 109 SGG hinzuweisen, bestand angesichts der Rechtskundigkeit der Bevollmächtigten des Klägers vom VdK nicht, wie im Übrigen grundsätzlich, bei rechtskundigen und berufsmäßigen Bevollmächtigten völlig unstrittig, überhaupt keine Pflicht des Gerichts besteht, diese über das Antragsrecht gemäß § 109 SGG zu informieren (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 23.10.1957, Az.: 4 RJ 142/57, vom 21.11.1957, Az.: 8 RV 611/56, und vom 26.03.2013, Az.: B 1 KR 35/12 B).
  • BSG, 26.03.2013 - B 1 KR 35/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

    Dieses Vorbringen lässt schon im Ansatz außer Acht, dass keine Verpflichtung des Gerichts besteht, auf die Möglichkeit eines Antrags nach § 109 SGG hinzuweisen (vgl BSG vom 21.11.1957 - 8 RV 611/56 - SozR Nr. 12 zu § 109 SGG; BSG Beschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - Juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 19.05.2016 - B 13 R 13/16 B
    Eine Gehörsverletzung ist schließlich nicht damit begründet, dass das LSG die Klägerin nicht auf ihr Antragsrecht nach § 109 SGG hingewiesen habe (vgl BSG Beschluss vom 21.11.1957 - 8 RV 611/56 - SozR Nr. 12 zu § 109 SGG; Senatsbeschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - Juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 26.3.2013 - B 1 KR 35/12 B - Juris RdNr 12).
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